Kurreck - Grafik und Webdesign Diplom-Grafik-Designer (FH) Ralf Kurreck Detmold Hannover
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ralf@kurreck.de
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
-
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Jeder an kurreck - grafik und webdesign (Ralf Kurreck) erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag,
der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an ihren Werkleistungen gerichtet
ist. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung
mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.
1.2. Für die Entwürfe und Umsetzungen von kurreck - grafik und webdesign (Ralf Kurreck) als geistige
Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes
gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche
Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3. Die Entwürfe und Umsetzungen dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung
weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.
Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig.
1.4. Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten
Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede andersweitige
oder weitergehende Nutzung ist nur mit Einwilligung von kurreck - grafik und webdesign (Ralf Kurreck) und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
1.5. Mit der Zahlung des Nutzungshonorares erwirbt der/die Auftraggeber/
in das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten (nutzen).
1.6. Vorschläge und sonstige Mitarbeit des/der Auftraggeber/in haben keinen
Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht,
es sei denn, daß dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
2. Vergütung
2.1. Entwürfe und Umsetzungen bilden zusammen mit der Einräumung der
Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung
setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen:
a) dem Entwurfshonorar
b) dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar)
c) dem Werkzeichnungshonorar
2.2. Die Vergütung wird – sofern kein anderes verbindliches Angebot zugrunde
liegt – auf der Grundlage des Vergütungstarifvertrages (VTV) für
Design-Leistungen in der jeweils gültigen Fassung berechnet.
2.3. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder
Umsetzungen geliefert, entfällt das Entgelt für das Copyright.
2.4. Die Vorlage von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die kurreck - grafik und webdesign (Ralf Kurreck) für den/die Auftraggeber/in erbringt, sind kostenpflichtig, soweit
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1. Die Vergütung ist innerhalb der auf der Rechnung gesetzten Zahlungsziele
fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist
ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
3.2. Bei Zahlungsverzug kann kurreck - grafik und webdesign (Ralf Kurreck) Verzugszinsen in Höhe
von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen.
3.3. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von kurreck - grafik und webdesign (Ralf Kurreck) hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen
zu leisten, und zwar ein Drittel der Gesamtvergütung bei
Auftragserteilung, ein Drittel nach der Präsentation und ein Drittel nach Ablieferung
der Arbeiten.
3.4. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils gesetzlichen
Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1. Sonderleistungen wie z.B. die Umarbeitung oder Änderung von Umsetzungen,
Manuskriptstudium oder Produktionsüberwachung werden nach
dem Zeitaufwand entsprechend VTV gesondert berechnet.
4.2. kurreck - grafik und webdesign (Ralf Kurreck) ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen
Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für
Rechnung von kurreck - grafik und webdesign (Ralf Kurreck) abgeschlossen werden, ist der/die Auftraggeber/
in verpflichtet, kurreck - grafik und webdesign (Ralf Kurreck) im Innenverhältnis von sämtlichen
Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben.
Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle
Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen,
Fotosatz, Poduktion etc. sind von dem/der Auftraggeber/in zu
erstatten.
4.5. Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag
zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn die Reise
mit dem/der Auftraggeber/in vereinbart wurde.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. An Entwürfen und Umsetzungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt,
nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben,
falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen
wurde.
5.3. Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr
und für Rechnung des/der Auftraggeber/in.
6. Korrektur, Produktionsüberwachnung und Belegmuster
6.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind kurreck - grafik und webdesign (Ralf Kurreck) Korrekturmuster
vorzulegen.
6.2. Die Produktionsüberwachung durch kurreck - grafik und webdesign (Ralf Kurreck) erfolgt nur aufgrund
besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung
oder -koordination (auch im Bereich Satz/Fotografie/Litho/Druck) ist
kurreck - grafik und webdesign (Ralf Kurreck) berechtigt, nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung
der Vorstellungen und Vorgaben des/der Auftraggeber/in – die notwendigen
Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu
erteilen.
6.3. Texte werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen, Ziffer 7 gilt
sinngemäß auch für die Texte. Bei Satzaufträgen, die kurreck - grafik und webdesign (Ralf Kurreck) in
Eigenregie ausführt, gelten Ziffer 6 Abs. 1 bis 3 sowie Ziffer 7 ebenfalls
sinngemäß.
6.4. Von allen vervielfältigten Arbeiten werden kurreck - grafik und webdesign (Ralf Kurreck) 10 bis 20
einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) unentgeltlich
überlassen. kurreck - grafik und webdesign (Ralf Kurreck) ist berechtigt, diese Muster zum
Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
7. Haftung
7.1. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Umsetzungen
durch den/die Auftraggeber/in übernimmt diese/r die Verantwortung
von Bild und Text.
7.2. Für die von dem/der Auftraggeber/in freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen
oder Umsetzungen entfällt jede Haftung von kurreck - grafik und webdesign (Ralf Kurreck).
7.3. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und
Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet kurreck - grafik und webdesign (Ralf Kurreck) nicht.
7.4. Soweit kurreck - grafik und webdesign (Ralf Kurreck) notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt,
sind die jeweiligen Auftragnehmer/innen und Vertragspartner/innen keine
Erfüllungsgehilfen von kurreck - grafik und webdesign (Ralf Kurreck). Eine Haftung für die Leistungen und
Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/innen und Vertragspartner/innen
wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
7.5. kurreck - grafik und webdesign (Ralf Kurreck) haftet nur bei eigenem Verzug und von ihr zu vertretender
Unmöglichkeit der Leistung. Für Lieferungsstörungen und Leistungshindernisse
außerhalb des Einflußbereiches von kurreck - grafik und webdesign (Ralf Kurreck) (insbesondere
Streik, Aussperrung, EDV-Ausfall u.a.) ist kurreck - grafik und webdesign (Ralf Kurreck) berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß eine Schadensersatzpflicht eintritt.
In allen Fällen ist Ersatz von reinen Vermögensschäden oder Folgeschäden
ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen wird.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlage
8.1. Im Rahmen des übernommen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
8.2. Die von dem/der Auftraggeber/in überlassenen Unterlagen und Materialien
(z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden von kurreck - grafik und webdesign (Ralf Kurreck) unter der Voraussetzung verwendet, daß der/die Auftraggeber/in zu
deren Verwendung berechtigt ist.
9. Weitere Arbeitsbereiche
Diese AGB gelten sinn- und zweckgemäß auch für die Arbeitsbereiche von kurreck - grafik und webdesign (Ralf Kurreck), die nicht speziell angeführt sind (z.B. Mediamittlung, FFF,
Videoproduktion usw.), aber im üblichen Arbeitsbereich einer Werbeagentur
liegen.
10. Schlußbestimmungen
10.1. Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam
sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
betroffen.
10.2. Änderungen dieser Bestimmungen sowie besondere Vereinbarungen
sind nur dann rechtswirksam, wenn diese von kurreck - grafik und webdesign (Ralf Kurreck) schriftlich
bestätigt wurden.
10.3. Als Gerichtstand wird Detmold vereinbart.
Stand: August 2010